Artikel: Die Englische Limited Company - eine Alternative für Unternehmer in Deutschland?
Artikel veröffentlicht in der Chinesischen Handelszeitung (www.huashangbao.com) im Dezember 2006
In der vorletzten Ausgabe dieser Zeitung wurde über mögliche Vorteile der Englischen Limited Company berichtet. Der Artikel richtete sich insbesondere an Restaurantbetreiber, deren Vermögen durch mögliche Betriebsprüfungen gefährdet sei. Kernaussage war, dass durch die Restaurantführung in Form einer Ltd. das Privatvermögen vor dem Zugriff des Finanzamtes sicher sei und eine Privatinsolvenz vermeidbar sei. Das trifft nach Ansicht des Verfassers nur eingeschränkt zu.
Hier werden zwei wichtige Fragen aufgeworfen: 1. wie sind ruinöse Folgen von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt für Restaurantbetreiber vermeidbar? 2. Ist zum Zwecke der Haftungsbeschränkung die englische Ltd der deutschen GmbH vorzuziehen?
1. Das größte Problem stellt bei Betriebsprüfungen eines Restaurants oder anderen Bargeschäften die mangelhafte Buchführung dar. Weil die meisten Umsätze bar getätigt werden, ist die ordentliche Führung einer Registrierkasse erforderlich, an die bestimmte Anforderungen bestehen. Ist die Kassenführung aber wie so oft fehlerhaft, wird die Buchführung verworfen und das Finanzamt kann schätzen. Dies geschieht dann oftmals aufgrund von statistischen Werten über das Verhältnis von Wareneinkauf und Verkauf. Solange die Buchführung aber ordentlich ist, bleibt für Schätzungen meist kein Raum, auch wenn das Verhältnis des Restaurantbetreibers von den statistischen Werten abweicht.
Zur Vermeidung ruinöser Betriebsprüfungsergebnisse sollte also die Buchführung optimiert sein, bevor Gestaltungen zur Haftungsbeschränkung unternommen werden. Bei Kapitalgesellschaften sind übrigens die Anforderungen an die Buchführung noch höher. Zudem bestehen zahlreiche Möglichkeiten, dass die gewünschte Haftungsbeschränkung nicht eintritt. Insbesondere wer Steuern hinterzieht, sollte nicht davon ausgehen, von der persönlichen Haftung für Steuern ausgeschlossen zu sein. So dumm sind weder der deutsche noch der englische Gesetzgeber. Dazu aber später.
2. Die Frage der Wahl zwischen der englischen Limited und der deutschen GmbH und die effektive Haftungsbegrenzung ist für Gründer und Unternehmer gleichermaßen interessant. Grundzüge der englischen Ltd wurden im oben genannten Artikel bereits dargestellt, daher nur soviel: sie ist eine englische Kapitalgesellschaft, deren Mindestkapital nicht vorgeschrieben ist, also praktisch mindestens 1,00 £ betragen kann. Die Haftung des Gesellschafters ist grundsätzlich auf seinen Anteil am vertraglich vereinbarten Stammkapital beschränkt und erlischt mit dessen Erbringung. Die Gründung vollzieht sich in England innerhalb von ein bis zwei Wochen. Die Geschäfte können dann ausschließlich von Deutschland aus betrieben werden. Dann ist sie hier selbstverständlich voll steuerpflichtig.
Der Bezug zu England führt neben laufendem Verwaltungsaufwand zur Anwendung englischen Rechts in Deutschland.
Dieses sieht persönliche Haftung des Direktors vor bei betrügerischem oder unrechtmäßigem Handeln und bei Fehlverhalten im Zusammenhang mit Insolvenz der Ltd. Betrügerisches Handeln ist denkbar, wenn die Gesellschaft für ihr Geschäft mit zu geringem Kapital ausgestattet ist. Sie sollte daher mit ausreichendem Kapital ausgestattet werden, womit der wesentliche Vorteil der Ltd verschwindet. Im Insolvenzfall kann sich nach englischem Recht die Haftung beispielsweise auf Sozialversicherungsbeiträge oder Umsatzsteuer erstrecken.
Es gelten daneben auch deutsche Vorschriften zur Haftung des Geschäftsführers für Steuern, und bei Betriebsübertragung auf einen neuen Inhaber (z.B. eine Ltd) kann dieser für alte Steuerschulden des Betriebs hafte. Zudem sieht das englische Recht auch Möglichkeiten der Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen vor, zum Beispiel im Falle der Errichtung als bloße Fassade zur Gläubigerbenachteiligung.
Der Unternehmer sollte sich daher mit dem englischen Recht vertraut machen, um seine Pflichten zu kennen. Spätestens im Falle eines Rechtsstreits mit Gläubigern oder dem Finanzamt über Haftungsfragen wird die Hinzuziehung eines auf englisches Recht spezialisierten Rechtsanwalts notwendig sein.
Zur Vollständigkeit muß erwähnt werden, dass auch das deutsche Recht zahlreiche Haftungsfallen für Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH kennt, zum Beispiel die Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen.
Im Geschäftsverkehr in Deutschland wird die Ltd noch mit Misstrauen beurteilt, weil sie ohne nennenswertes Kapital gegründet werden kann. Die Stellung persönlicher Sicherheiten ist daher die Regel, womit sich die persönliche Haftung im Rechtsverkehr erhöht und der Vorteil der Ltd. verringert. Gründer in Deutschland, die als Geschäftsführer eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, sollten bei der Verwendung einer Ltd vorsichtig sein, weil sie geringe Kapitalausstattung und wenig Investitionswillen nahe legt. Im internationalen Verkehr hat die Ltd hingegen einen guten Ruf, sodass sie eher für international tätige Unternehmen geeignet ist.
Die Rechtsformwahl ist eine Frage des Einzelfalls, wobei alle Faktoren berücksichtigt werden sollten. Der Wunsch nach Haftungsbeschränkung kann nur erfüllt werden, wenn man die Spielregeln gut kennt und sich daran hält.
Für kleine lokale Familienbetriebe wie Restaurants erscheint die Bildung einer Kapitalgesellschaft eher ungeeignet. Die persönliche Haftung kann gerade für Steuerschulden schnell wieder entstehen, wenn man die Gesellschaft nicht mit großer Sorgfalt führt. Die Kapitalgesellschaft verursacht wesentlich höheren Verwaltungsaufwand und bietet weniger Flexibilität als beim Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft. Zudem entfällt der Gewerbesteuerfreibetrag, was pro Jahr eine höhere Steuerlast von einigen tausend Euro ausmachen kann. Als Alternative mag für einige die GmbH & Co. KG oder Ltd. & Co. KG dienen, die steuerliche Vorteile und Flexibilität erhölt und Haftungsbegrenzung ermöglicht. Sie ist seit 30 Jahren gerade für Familienunternehmen in Deutschland eine bevorzugte Wahl.

