Die Internationale Patentanmeldung
Mit einer internationalen Patentanmeldung über die World Intellectual Property Organisation (WIPO) kann ein Prüfungsverfahren in nahezu allen Industriestaaten der Welt mittels eines einzigen zentralisierten Verfahrens eingeleitet werden. Das internationale Verfahren umfasst eine sogenannte internationale Phase vor einer sognannten internationalen Recherchenbeh?rde zur Recherche nach Stand der Technik (Chapter I) und optional eine vorl?ufige internationale Prüfung vor einer mit der internationalen vorl?ufigen Prüfung beauftragten Beh?rde (Chapter II). Daran schlie?en sich die nationalen bzw. regionalen Phasen in den L?ndern an, in denen Patentschutz erwünscht wird.
Allgemeines
Eine internationale Patentanmeldung kann als Erstanmeldung oder als Nachanmeldung unter Inanspruchnahme einer Priorit?t einer nationalen Anmeldung oder einer europ?ischen Patentanmeldung innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag der ?ltesten Anmeldung eingereicht werden, deren Priorit?t beansprucht wird. Es k?nnen auch die Priorit?ten mehrerer Anmeldungen beansprucht werden.
Für Anmelder mit Sitz in einem Staat des europ?ischen Patentübereinkommens ist es empfehlenswert, zuerst eine europ?ische Patentanmeldung und als zweiten Schritt eine internationale Patentanmeldung einzureichen, da die Recherchengebühr für eine europ?ische Anmeldung niedriger ist als für eine internationale Anmeldung, die Recherchengebühr für die europ?ische Anmeldung bei der Recherche der internationalen Anmeldung angerechnet wird und innerhalb der Frist von 12 Monaten für die Einreichung der internationalen Nachanmeldung nach dem Einreichen der europ?ischen Erstanmeldung die Erfindung weiterentwickelt werden kann, was selbstverst?ndlich bei der internationalen Nachanmeldung berücksichtigt werden kann.
Mit dem Einreichen einer internationalen Patentanmeldung gelten automatisch alle Staaten als bestimmt, in denen ein Patent mittels einer internationalen Patentanmeldung erteilt werden kann.
Internationale Recherche
Zur internationalen Patentanmeldung erstellt die sogenannte internationale Recherchenbeh?rde einen internationalen Recherchenbericht mit einer vorl?ufigen Meinung über die Patentierbarkeit der Erfindung. Für Anmelder aus einem Vertragsstaat des europ?ischen Patentübereinkommens ist die internationale Recherchenbeh?rde, abgesehen von wenigen Ausnahmen, das Europ?ische Patentamt.
Vorl?ufige internationale Prüfung
Innerhalb von 19 Monaten ab dem Priorit?tsdatum der Erstanmeldung bzw. dem Anmeldetag der internationalen Anmeldung, falls keine Priorit?t einer Erstanmeldung beansprucht wurde, kann optional ein sogenannter Antrag auf vorl?ufige internationale Prüfung gestellt werden. Dieser Antrag ist insbesondere sinnvoll, wenn eine Patenterteilung in Staaten gewünscht ist, die über kein eigenes Patenterteilungsverfahren verfügen.
Nationale oder regionale Phasen
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen nach etwa 30 Monaten ab dem Priorit?tsdatum der Erstanmeldung bzw. dem Anmeldetag der internationalen Anmeldung, falls keine Priorit?t einer Erstanmeldung beansprucht wurde, die nationalen Phasen in den L?ndern eingeleitet werden, in denen eine Patenterteilung tats?chlich erwünscht ist. Zu diesem Zeitpunkt müssen die übersetzungen der internationalen Patentanmeldung in den jeweiligen Sprachen der L?nder eingereicht werden, in denen Patentschutz erwünscht ist. Das zuvor zentralisiert geführte Verfahren wird jetzt dezentral durch die Patent?mter der Staaten, in denen Patentschutz gewünscht wird, weitergeführt, wobei m?glichst auf die Recherchenergebnisse und die Prüfungsergebnisse der internationalen Phase zurückgegriffen wird. Die nationale Phase in Deutschland muss nach 30 Monaten eingeleitet werden und die regionale Phase vor dem Europ?ischen Patentamt muss nach 31 Monaten eingeleitet werden.

