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Mindestgehaltshöhe für Blaue Karte EU 2022

Published time:2022/1/26     Views:247

Mindestgehaltshöhe für Blaue Karte EU 2022

Die Blaue Karte EU ist eine deutsche Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Sie setzt unter anderem voraus, dass eine bestimmte Gehaltsgrenze erreicht wird. Diese Gehaltsgrenze ändert sich jährlich, weil sie an die variable Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt ist. Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze des Betrags, von dem prozentual Rentenversicherung berechnet wird. Diese Obergrenze liegt im Jahr 2022 bei 7.050 € (Westdeutschland) bzw. 6.750 € (Ost). Das Gehalt der Blauen Karte beträgt davon 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze, also 4.700 € West bzw. 4.500 € Ost (§ 18 b Abs, 2 AufenthG). Bei bestimmten Berufen wie Ingenieuren, Informatikern etc. liegt das Mindestgehalt bei 52% der Beitragsbemessungsgrenze, also 4.500 € West bzw. 3.510 € Ost.


Was passiert, wenn sich das Mindestgehalt erhöht, nachdem ich die Blaue Karte EU erhalten habe?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt, wodurch sich auch das Mindestgehalt der Blauen Karte EU ändert. seit den rund 10 Jahren, die es nun die Blaue Karte EU gibt, sind die Beträge jährlich um etwa 5% gestiegen. Einzige Ausnahme ist 2022 in Westdeutschland, hier ist die Beitragsbemessungsgrenze um 50 € gesunken. Trotzdem bleibt diese Frage sehr praxisrelevant, sie stellt sich für Blaue Karten, die vor 2021 erteilt wurden. zudem ist in Zukunft wieder mit Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zu rechnen.


Die Gültigkeit der Blauen Karte EU wird durch folgende Gehaltserhöhungen nicht beeinträchtigt. Es muss nur das Gehalt erreicht werden, das in dem Jahr gilt, in dem die Blaue Karte erteilt wurde. Weil die Blaue Karte EU in der Regel für vier Jahre erteilt wird (§ 18 Abs. 4 AufenthG), brauche ich also vier Jahre das Gehalt nicht zu erhöhen, um die Blaue Karte EU zu behalten.


Möchte ich nach vier Jahren die Blaue Karte EU verlängern, muss ich jedoch die dann geltende Mindestgehaltshöhe einhalten.


Vorsicht, Falle: Niederlassungserlaubnis

Der Inhaber der Blauen Karte EU kann nach 33 Monaten (bei Deutschsprachkenntnissen Stufe A 1) bzw. 21 Monaten (bei Deutschsprachkenntnissen Stufe B 1) die Niederlassungserlaubnis beantragen (§ 18 c Abs. 2 AufenthG). Hier fordert die Ausländerbehörde grundsätzlich, dass über den Zeitraum die jährlich geltende Gehaltsgrenze erreicht wurde, also das Gehalt in der Regel jährlich erhöht wurde, damit der Zeitraum bei der Berechnung der Wartezeit mitzählt.


Soweit sich geringfügige Unterschreitungen durch die jährliche Neufestlegung der Mindestgehaltsgrenzen ergeben, in der Folge durch Gehaltserhöhungen die Mindestgehaltsgrenzen aber wieder erfüllt werden, ist dies für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis unschädlich. Allerdings muss zum Zeitpunkt der Erteilung der Niederlassungserlaubnis die anzuwendende Gehaltsgrenze erfüllt werden. Diese wichtige Bedingung ergibt sich leider nicht aus dem Gesetz, sondern aus Ziffer 18c.2.1.2 der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 1307).


Zur Vermeidung von Risiken empfehlen wir jedoch, die jährliche Erhöhung vorzunehmen. Nicht jeder Ausländerbehörde ist die Ausnahme bekannt, und Streitigkeiten können das Verfahren unnötig verzögern.


Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben und nicht geeignet sind, eine individuelle Beratung zu ersetzen. Bitte wenden Sie sich dazu an den Anwalt Ihres Vertrauens.


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