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Der Fall Djokovic – was würde nach deutschem und europäischen Ausländerrecht gelten?

Published time:2022/1/14     Views:258

Die Vorwürfe gegen den Tennisstar lauten, dass durch Falschangaben über seinen Impfstatus und vorangegangener Reisen ein australisches Visum zu einem vorübergehenden Aufenthalt erlangte. Welche Konsequenzen würden ihm nach dem deutschen Ausländerrecht und Strafrecht drohen?

Die Falschangabe zur Erlangung eines Visums oder Aufenthaltserlaubnis ist gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Im vorliegenden Fall würde der Rahmen wahrscheinlich im unteren Bereich ausgeschöpft, also eine spürbare Geldstrafe verhängt.

Die Ausländerbehörde kann die Ausweisung des Ausländers anordnen (§ 53 bis § 55 AufenthG). Dadurch erlischt das Visum (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG).  Kommt der Ausländer der Aufforderung zur Ausreise nicht nach, kann die Ausländerbehörde ihn zur Ausreise zwingen (Abschiebung).

Am härtesten dürfte Berufssportler oder generell Personen, die auf regelmäßige Einreisen angewiesen sind, die Verhängung eines Einreiseverbots treffen. Dieses kann die Ausländerbehörde nach § 11 AufenthG oder – bei Schengen Visa – nach Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115 unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu mehrere Jahre verhängen. Im Fall des Schengen Visa könnte das Einreiseverbot dann für den gesamten Schengen Raum gelten. So wäre zum Beispiel der Berufssportler nicht in der Lage, an anderen europäischen Tournieren teilzunehmen. Ob Herrn Djokovic wegen weiterer Verstoß Vorwürfe in Spanien diese Eskalation droht, bleibt abzuwarten.

Selbst wenn kein Einreiseverbot verhängt würde, würde die Erteilung eines nächsten Visums sehr schwierig, weil die Deutsche Botschaft aufgrund der vergangenen Vorfälle die persönliche Zuverlässigkeit des Ausländers bezweifeln würde, dass er sich rechtmäßig während seines Aufenthalts in Deutschland verhält.

Zur Klarstellung: wir behaupten hier nicht, dass Herr Djokovic die gegen ihn erhobenen Vorwürfe begangen hat, sondern stellen nur dar, was die Folgen nach deutschem und europäischen Recht sein würden.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben und nicht geeignet sind, eine individuelle Beratung zu ersetzen. Bitte wenden Sie sich dazu an den Anwalt Ihres Vertrauens.


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