Der Urheberrechtsschutz von "Mickey Mouse" läuft bald aus? Winnie the Pooh wird Serienmörd
Der beliebte Disney-Zeichentrickfilm hat vor der Ausstrahlung eine schwarz-weiße Titelanimation: Eine Maus pfeift leicht und dreht ihren Hintern, dabei bedient das Paddel. Dies ist Disneys klassischste Zeichentrickfigur Mickey, die den Spitznamen „Mickey Mouse“ trägt. Mickey ist eine Zeichentrickfigur, die 1928 von Walt Disney geschaffen wurde. Sie wurde von den Menschen geliebt, sobald sie auf den Markt kam, und ist derzeit wahrscheinlich die berühmteste Zeichentrickfigur der Welt. Die urheberrechtliche Schutzfrist dieses klassischen Bildes läuft bald ab und es wird ab 2024 gemeinfrei sein. Bedeutet das also, dass die Leute alle Micky-Figuren nach Belieben verwenden können?
Fangen wir mit der Natur des Urheberrechts an: Das Urheberrecht, auch als Copyright bekannt, ist das ausschließliche Recht des Urheberrechtsinhabers an seinen Werken und schützt literarische Werke, Theaterstücke, Musik, Filme, Fotografie und andere Formen des Ausdrucks der Idee. Um die Menschen zur aktiven Gestaltung anzuregen, wird dem Urheber für einen bestimmten Zeitraum ein ausschließlicher Eigentumsschutz gewährt, in dem nur der Urheber und die von ihm lizenzierte Personen von dem geschützten Werk profitieren können.
Warum 2023? Schutzdauer des Urheberrechts
Die Urheberrechtsgesetze verschiedener Länder der Welt sehen unterschiedliche Schutzfristen für die Eigentumsrechte von Werken vor, in China beispielsweise beträgt die Schutzfrist für die meisten Werke zu Lebzeiten des Urhebers und 50 Jahre nach seinem Tod, in Deutschland 70 Jahre . In den Vereinigten Staaten beträgt die Schutzfrist für Werke, die nach 1978 veröffentlicht wurden, ebenfalls 70 Jahre nach dem Tod des Autors, aber für Werke, die vor 1978 veröffentlicht wurden, beträgt die Schutzfrist 95 Jahre ab das Veröffentlichungjahr. Das nächste Jahr wird also das letzte Jahr sein, in dem Mickeys klassische Zeichentrickfigur geschützt wird.
Warum Disney Mickeys Urheberrecht nicht behalten kann – Öffentliches Interesse vs. Privates Recht
Ursprünglich betrug die im Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten festgelegte Urheberrechtsschutzfrist nur 14 Jahre und wurde durch die kontinuierliche Lobbyarbeit großer Medienunternehmen verlängert. Um das Urheberrecht von Micky Maus zu schützen, hat Disney darauf gedrängt, das Gesetz zweimal zu ändern und die Urheberrechtsschutzfrist von 56 Jahren auf 75 Jahre und 95 Jahre zu verlängern. Nach Ablauf der Frist wird das klassische Micky-Maus-Bild gemeinfrei, und die Öffentlichkeit kann dieses Bild frei verwenden, ohne sich Gedanken über den Erhalt eines Anwaltsschreibens von „dem stärksten Rechtsteam der Welt“ machen zu müssen (Rechtsteam von Disney). "
Der Begriff des Urheberrechts soll ein Gleichgewicht finden zwischen der Förderung der Schöpfung durch den Schutz privater Rechte und dem öffentlichen Interesse, die Verbreitung von Wissen und Informationen zu fördern. Autoren und anderen Rechteinhabern ist es nicht gestattet, ihr Werk dauerhaft zu monopolisieren.
Das Original einer anderen klassischen Disney-Zeichentrickfigur, Winnie the Pooh, wurde beispielsweise 1926 veröffentlicht, ist also 2022 gemeinfrei geworden, sodass die freigeistigen Amerikaner sofort einen Horrorfilm mit dem Titel „Winnie the Pooh: Blood and Honey“ verwandelt sich Pu in einen grausigen Serienmörderbären. Obwohl subversiv, ist es tatsächlich gesetzlich erlaubt.
Was ist, wenn das Urheberrecht abläuft? - Unbegrenzt verlängerbare Markenrechte als Alternativlösung
Kann die Öffentlichkeit das Werk nach Ablauf des Urheberrechts wirklich uneingeschränkt nutzen? Nicht unbedingt. Zum Beispiel hat Disney in den letzten 94 Jahren Mickey-Mouse-Cartoons ständig modifiziert, indem er beispielsweise seine Augen größer gemacht und Handschuhe getragen hat. Jede Überarbeitung stellt eine neue Kreation dar, sodass Sie ab 2024 den ursprünglichen Erbsenaugen-Mickey ohne Handschuhe verkaufen können, aber nicht die nachfolgenden Mickeys.
Darüber hinaus versuchen Unternehmen mit auslaufenden Urheberrechten häufig, ihre Werke als Marke einzutragen. Obwohl die Laufzeit des Markenschutzes kürzer ist als die des Urheberrechts (10 Jahre nach der Erstanmeldung in Deutschland), kannes gegen Gebühr vor jedem Ablauf verlängert werden, solange der Rechteinhaber es wünscht, um einen theoretisch unbegrenzten Schutz zu erhalten. Die Voraussetzungen, dass ein Werk als Marke eingetragen werden kann, sind, dass der Rechteinhaber die Absicht hat, das Werk im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, um die Quelle seiner eigenen Produkte zu identifizieren, und die Marke sollte die Merkmale aufweisen, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, die Quelle der Waren oder Dienstleistungen zu erkennen. Wenn es Disney gelingt, das Micky-Bild markenrechtlich zu schützen, kann die Öffentlichkeit das Bild nach Ablauf des Urheberrechts trotzdem nicht frei verwenden.
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