Artikel: Chinesische Unternehmensansiedelungen in Nordrhein Westfalen - Ein Jahresrückblick und Vors
Artikel veröffentlicht in der Chinesischen Handelszeitung (www.huashangbao.com) im Februar 2008
Das Jahr 2007 begann mit einem Paukenschlag, als zahlreiche chinesische Unternehmen aus Bayern / Amberg hinausgeworfen wurden. Dieskeptische Haltungchinesischer Investoren wurde noch gemehrt durch chinesisch-deutsche Konflikte auf höchster politischer Ebene, durch Erfahrung mit der strengen Praxis deutscher Botschaften/Konsulate bei Geschäftsvisa, und durch Gerüchte über Schwierigkeiten mit den Ausländerbehörden bei Neuanträgen oder Verlängerungen für Aufenthaltserlaubnisse der Geschäftsführer und Angestellten.
Dieses Stimmungsbild stimmt mit der Praxis jedoch nicht überein. Diese Einschätzung beruht aber nicht nur auf meiner persönlichen Erfahrung. Sondern ich habe Auskünfte bei Behörden wie Ausländerbehörde, IHK und Wirtschaftsförderungder wichtigsten Standorte in Nordrhein Westfalen, wo ich hauptsächlich tätig bin, erkundigt, um ein möglichst objektives Bild zu erhalten inklusive der Verfahren, an denen ich nicht beteiligt bin.
Hierzu muss ich vorab erwähnen, dass die genannten Behörden an der Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wesentlich beteiligt sind. Auch bei Neuanträgen, die über die Botschaft kommen, wird die wichtige Entscheidung von diesen Behörden in Deutschland getroffen und von der Botschaft nur ausgeführt.
Das Ausländerrecht gibt den Behörden einen weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung. Die Entscheidung wird daher nach lokalen Zielen undlokaler Politik getroffen. Die Kriterien sind dabei überall grundsätzlich gleich: Investitionshöhe, Geschäftsgegenstand, Arbeitsplatzschaffung, Geschäftskontakte und persönliches Profil des Antragstellers sind maßgeblich. Aber die örtlichen Anforderung hieran ist unterschiedlich.
So kommt es, dass aneinigen Orten sehr strenge Maßstäbegelten. Dort fordert man EUR 500.000 Investition und 5 Arbeitsplätze, was das Ausländerrecht als zulässigen Regelfall nennt. Hintergrund ist meist, dass dort der lokale Arbeitsmarkt und bestehende Unternehmen vor Konkurrenz geschützt werden sollen. Diese Orte haben ihre Haltung in 2007 nicht geändert und werden es auch in 2008 nicht tun.
Gleich in der Nachbarschaft gibt es Städte, die geringere Anforderungen stellen. Hintergrund ist hier, dass man den Wirtschaftstandort durch ausländischeUnternehmen ausbauen möchte. Den Kriterien wird lokal unterschiedliche Bedeutungbeigemessen. Mancherorts ist nahezu jeder Geschäftsgegenstand willkommen, woanders sind die Sprachkenntnisse des Antragstellers egal, hier sind Studienabbrecher willkommen, usw. An wenigen Orten ist sogar regelmäßig der direkte Wechsel nach Studienabbruch zum Geschäftsführer möglich, ohne das Verfahren über die Botschaft zu führen, obwohl das Ausländerrecht dies nur für Ausnahmefälle zulässt.
Im Vergleich zum Vorjahr sind in 2007 dielokal üblichen Anforderungen überwiegend gleich geblieben. Und die Auskünfte haben ergeben, dass in 2008 keine Änderungen beabsichtigt sind. FolgendeTrendssind aber zu erwähnen: vom Neuantragsteller werden zunehmend deutsche oder englische Sprachkenntnisse erwartet. Und die Erwartungen an das Investitionskapital sind etwas gestiegen. Insofern ist übrigens die für 2008 geplante Gesetzesänderung zur Herabsetzung des Mindestkapitals einer GmbH von geringer Bedeutung, wenn es um die Aufenthaltserlaubnis geht.
Wie in 2006 prüfen in 2007 einige der bestehenden offenen Orte genauer bei Neuerteilung oder Verlängerung. Diese Orte haben schon mehrjährige Erfahrung gesammelt und wollen solche Fälle verhindern, wo das Geschäft erheblich vernachlässigt wird. Die Neuerteilung erfolgt regelmäßig nur für ein Jahr, damit die Verlängerung früher ansteht und die Geschäftsumsetzung früher kontrolliert werden kann.
Bei derVerlängerung der Aufenthaltserlaubnishat es gegenüber 2006 keine Änderung gegeben. Geprüft wird, ob Umsatz, Anzahl geschaffener Arbeitsplätze oder Geschäftsbereich dem ursprünglichen Konzept (Businessplan) entsprechen, das beim ersten Antrag vorgelegt wurde. Negative Abweichungen werden akzeptiert, wenn der Gesamteindruck stimmt. Der erfolgreiche Businessplan ist daher ein Kompromiss: er ist das Eintrittsticket und muss Gr??en enthalten, die den lokalen Mindestanforderungen entsprechen und nicht mehr; denn andererseits müssen die Zahlen bei der Verlängerung auch einigermaßen erreichbar sein.
Zur Vorbereitung der Verlängerunggibt es neben dem erfolgreichen Geschäft auch weitere Strategien. Man kann Kontakt zu IHK oder Wirtschaftsförderung halten und so einen besseren persönlichen Eindruck hinterlassen, als es vielleicht allein die Betriebszahlen tun werden. Wenn man wesentliche Änderungen, insbesondere im Geschäftsgegenstand, so früh wie möglich mitteilt, kann man mit den Behörden Lösungen finden und ihre Akzeptanz bekommen. Denn stellt sich erst beim Verlängerungsantrag heraus, dass seit längerer Zeit etwas völlig anders läuft, kann es für eine Lösung zu spät sein.
In 2007 sind neben den bestehenden Standorten einigeneue offene Standortehinzugekommen, meist kleinere Städte. Sie blicken “neidisch“ auf die Erfolge in der Nachbarschaft, wollen ihre Wirtschaft auch durch chinesische Neuansiedelungen bereichern und überzeugen durch besonders serviceorientierte Bearbeitung der Anträge.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich die behördliche Praxis in NRW nicht wesentlich geändert hat. Die lokal üblichen Entscheidungskriterien sind gleich geblieben und damit für 2008 kalkulierbar. Die lokale Entscheidungsvielfalt bietet Auswahlmöglichkeiten, sodass weiterhin für zahlreiche Unternehmerprofile der passende Standort aus aufenthaltsrechtlicher Sicht zu finden ist. Der Zuwachs offener Standorte ist zusätzlich begrü?en.
Und wie sieht die Entwicklung in Zahlen aus? Ich habe lokale Daten bei verschiedenen Behörden der wichtigsten Standorte eingeholt, darunter auch Düsseldorf und Köln. Keine der Auskunftsquellen verfügt über vollständige Datenbanken, die Zusammensetzung der Information gleicht daher einem Mosaik, das folgendes Bild ergibt:
In NRW waren zum Ende 2007 etwa 450 chinesische Unternehmenangesiedelt, wobei nur Kapitalgesellschaften erfasst sind, die aufgrund enger Verbindung zu einer Gesellschaft vom chinesischen Festland in einem Mutter- und Tochterverh?ltnis stehen. Etwa 50% davon sitzt in Düsseldorf, etwa 30% in Köln.
Die absolute Zuwachsratein NRW gegenüber 2006 beträgt20%. Die Zahl setzt sich zusammen aus Neuzugängen abzüglich Abgängen. Die Abgänge sind durch Sitzverlegung, Geschäftseinstellung oder Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis begründet und die Anzahl variiert lokal erheblich. Nach Auskunft der Behörden wurden von allen Neuanträgen etwa 60% positivbeschieden. Das gleiche gilt in etwa für alle Verlängerungsanträge.
Demnach gibt der statistische Rahmen eine faire Ausgangslage. Diese l?sst sich mit Hilfe professioneller Vorbereitung und Beratung optimieren.
Für 2008 ist zu erwähnen, dass Köln beabsichtigt, bis zum 08.08.2008 188 chinesische Unternehmen zu beheimaten. Köln wirbt auch weiterhin damit, innerhalb von 4 Wochen einen Antrag zu entscheiden. Wegen Personalwechsel beim China-Desk der Ausl?nderbeh?rde ist die Wartezeit aktuell allerdings l?nger. Neuss eröffnet ein überschaubares Businesscenter, nicht nur für Chinesen. NRW bietet weiterhin ein Willkommensgeschenk von EUR 3.000 auf Antrag für Tochtergesellschaften oder ähnlich nahe stehende Neugründungen.
Ich wünsche allen Lesern ein frohes chinesisches Neujahr 2008!

