Blaue Karte EU Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte & Studenten w
Published time:2012-5-1 Views:5109
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (EU) beschlossen. Das Gesetz bedarf zur Wirksamkeit noch der Zustimmung des Bundesrates, die etwa zum Sommer 2012 erwartet wird.
Der Gesetzentwurf erleichtert den dauerhaften Zuzug vonhochqualifizierten Fachkräften. Verbessert werden auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigungsaufnahmeausländischer Studierendernach dem deutschen Studienabschluss sowie der Erwerb der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (im Folgenden: Niederlassungserlaubnis).
Geplante Änderungen:
Es wird ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt: die Blaue Karte EU, auch “Blue Card EU“ genannt. Neben einem ausländischen Hochschulabschlussist ein Arbeitsplatz erforderlich, mit dem einBruttojahresgehaltvon mindestens 44.000 Euroerzielt wird. Auf eine Vorrangprüfung soll verzichtet werden. Das vereinfacht und beschleunigt das Verfahren, da die ZAV nicht prüft, ob vergleichbare Bewerber vom deutschen Arbeitsmarkt vorhanden sind. Für Hochqualifizierte in Berufen, bei denen in Deutschland einMangel an Arbeitskräften herrscht, gilt eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Inhaber der Blue Card können bereitsnach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. IhreFamilienangehörigen können sofortuneingeschr?nkt arbeiten.
Neben der EU Richtlinienumsetzung soll es weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration geben: Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort – also ohne Wartezeit - eine Niederlassungserlaubnis gem. § 19 AufenthG erhalten, wird von aktuell ca. 67.000 Euro auf 48.000 Euro gesenkt. Wer jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen bezieht, verliert das Aufenthaltsrecht.
Absolventen deutscher Hochschulen können im Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits jetzt einger?umt ist, anders als bislang,unbeschränkt arbeitenund wenn siezwei Jahre gearbeitethaben, können sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, können hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.
Auswirkung auf die Praxis:
Die geplanten Änderungen können bereits vorsichtig in dieaufenthaltsrechtliche Planungübernommen werden, zB von Unternehmen, die die Entsendung von Personalaus China planen. Die Erfolgschancen für den AE Antrag steigen. Diese Kandidaten, sowie bereits in Deutschland Angestellte, können zudem schneller eine Niederlassungserlaubnis erhalten, sodass die l?stige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis – aber auch die aufenthaltsrechtliche Bindung an den Job – von 5 auf 2 Jahre verkürzt (Blue Card EU) bzw sofort bei einer niedrigeren Gehaltsgrenze (Hochqualifizierte) möglich ist.
Auchchinesische Studienabsolventen profitieren erheblich. Bisher erhielten Studienabsolventen nach Abschluss eine AE für 1 Jahr zur Jobsuche, während dessen sie aber nur – wie zuvor im Studium – 90 Tage unselbständig arbeiten durften. Wenn die Umsetzung der Änderung planmäßig erfolgt, können Absolventenab Ende SS 2012 unbeschränkt 1 Jahr während der Jobsuche arbeiten. Dieserleichtert die Jobsuche, da der Absolvent Probearbeitsverhältnisse, Praktika etc aufnehmen kann, ohne dass die Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich ist. Wenn der Absolvent eineselbständige Tätigkeit(Geschäftsführung, GmbH Gründung) bevorzugt, kann er sie bereits aufbauen und nach einem Jahr beim Antrag auf AE als Geschäftsführer auf die bisherigen Erfolge verweisen, was die Erteilung erleichtern kann. Alternativ könnte sich der Student spätestens dann als einfacher Angestellter (statt Geschäftsführer) seiner GmbH beschäftigen lassen. Die AE wird erteilt, wenn die Art der Beschäftigung mit dem Studium zusammenhängt und die Beschäftigungsbedingungen üblich sind (insb. Gehalt nicht zu niedrig).
Gleichwohl ist Vorsicht geboten. Denn solange die Zustimmung des Bundesratesnicht vorliegt, können weitere Änderungen erfolgen. Dieses Jahr stehen 3 Landtagswahlen an, die auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat Auswirkung haben werden. Auch die Umsetzung eines beschlossenen Gesetzteskann länger als geplant dauern, wie sich zB an der Umsetzung des Daueraufenthalt EU zeigte. In diesem Fall kann sich die Ausländerbehörde aber auch praxisorientiert zeigen, indem sie ein beschlossenes Gesetz durch Verwaltungsanweisung bereits umsetzt, bevor es im AufenthG kodifiziert ist.

