Gesetzesänderungen für Webshops die
Published time:2012-5-31 Views:3684
Am 16.05.2012 wurden Neuregelungen veröffentlicht, die ab August 2012 für jeden Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, z.B. für Verkäufe in Online-Shops an Verbraucher:
1 Die Schaltfl?che zum Absenden der Bestellung - den "Button" – muss die gesetzlich vorgeschriebene Beschriftung enthalten: "zahlungspflichtig bestellen". Möglich sollen auch sein "kostenpflichtig bestellen", "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder "kaufen". Der Kunde muss erkennen, dass er mit seiner Bestellung eine finanzielle Verpflichtung eingeht.
2. Außerdem müssen dem Verbraucher unmittelbarvor dem Vertragsschlussalle wesentlichenVertragsinformationenklar und verständlich in hervorgehobener Weisevor Augen geführt werden. Versteckte Hinweise an einer anderen Stelle des Internetauftritts reichen nicht.
3. Folgende Informationen müssen angegeben werden:
- Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung,
- Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
- Den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine überprüfung des Preises ermöglicht,
- Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.
Erfüllt der Unternehmer die neuen Pflichten nicht, kommt kein Vertrag zustande und der Verbraucher muss nicht zahlen. Außerdem drohen Abmahnungen durch Mitbewerber. Wir empfehlen Webshop Betreibern daher unbedingt, die Änderungen zu berücksichtigen und den Webshop rechtzeitig anzupassen.

