Wie können sich Amazon-Händler gegen Kontosperrungen wehren?
Viele chinesische Händler verkaufen über Plattformen wie Amazon Produkte, mache sogar direkt aus Fernost. Die Händler aus Fernost profitieren dadurch, da die Waren direkt bei Amazon in Deutschland gelagert und von dort aus direkt an Kunden übersendet werden können.
Das letzte Jahr war für viele chinesische Händler nicht leicht. Eine Reihe chinesischer Anbieter wurden von Amazon gesperrt. Der Vorwurf war unterschiedlich. Die häufigsten Gründe für eine Kontosperrung sind z.B. der Verdacht auf multiple Konten, ungenügende Kundenzufriedenheitswerte, Markenrechtsverstöße oder der Verkauf von Ware ohne Zulassung.
Kontensperrungen sind der Albtraum aller Händler, denn oft sind die Umsätze unverzichtbar. Auch nicht selten erhalten Händler Emails von Amazon, in denen mitgeteilt wurde, dass die Waren zunächst offline gestellt werden, da gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten seien.
Zu Recht? Zwei neue Entscheidungen lassen Hoffnung aufkommen.
Wie unten im Detail beschrieben, bekommt Amazon von Gericht zunehmend Gegenwind. Die betroffenen Händler brauchen nicht immer den Gang zu Gericht scheuen. Falls Ihre Waren oder gar der ganze Shop von Amazon „sanktioniert“ werden, können wir mit Ihnen genau prüfen, ob die Maßnahmen berechtigt sind. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen folgendes:
- - Zunächst den Gründen nachgehen. Wie unten beschrieben, sind die häufigsten Gründe für eine Kontosperrung z.B. der Verdacht auf multiple Konten, ungenügende Kundenzufriedenheitswerte, Markenrechtsverstöße oder der Verkauf Waren ohne Zulassung
- Sieht der Händler den Sachverhalt anders oder kann die Sanktionen seitens Amazon mangels Begründung nicht nachvollziehen, können durchaus gegen die Maßnahmen gerichtlich vorgehen. Gleiches kann gelten, wenn Amazon die Maßnahme ohne Anhörung ergriffen hat.
Zwei maßgebliche deutsche Urteile haben zu einer zunehmenden Kontrolle von Amazon’s Sanktionspraxis geführt:
14.01.2021, LG München
Am14.01.2021 beschlossen das LG München in einer einstweiligen Verfügung, dass Amazon die Sperre eines Verkäuferkontos unverzüglich (zunächst vorläufig) aufheben muss.
Amazon hatte dem Händler ohne nähere Begründung vorgeworfen, Kundenrezensionen für seine Produkte manipuliert zu haben. Da Amazon in ihren Richtlinien zahlreiche Regelungen zum Verbot der Einflussnahme auf Kundenrezensionen vorsieht, hatte Amazon das Verkäuferkonto des Händlers somit gesperrt. Erst nach Einreichen eines Maßnahmenplanes, hatte Amazon das Verkäuferkonto wieder freigeschaltet. Zum Zeitpunkt der Deaktivierung des Kontos befand sich auf diesem ein Guthaben von ca. 16 T €, behauptet weiter, ihr entstehe auf Grund der Kontosperrung ein täglicher Umsatzverlust von ca. 2.400 EUR.
Das Gericht hat zunächst zugunsten des Händlers entschieden und angeordnet, dass Amazon das Verkäuferkonto wieder freischalten muss, die gelöschten Angeboten wiederherzustellen sowie das Guthaben freizugeben sei. Zur Begründung führte das Gericht insbesondere aus, dass Amazon aufgrund seiner marktbeherrschende Stellung auf dem relevanten Markt ein diskriminierungsfreies und von sachlichen Erwägung getragenes Verhalten bei der Aufnahme und Beendigung von Geschäftsbeziehungen legen muss. Da Amazon vorliegend kein angemessenes Verfahren zur Anhörung gewährt habe, entspreche die Deaktivierung des Verkäuferkontos einer anlass- und begründungslosen Sperrung.
Nachdem Amazon Widerspruch gegen die Beschlussverfügung eingelegt hatte, wurde die Sache mündlich verhandelt. Das LG München hatte im Mai die Verfügung wieder aufgehoben. Nach Auffassung des Landgerichts war die Sperrung ausnahmsweise gerechtfertigt, da das Konto bereits in der Vergangenheit auf Grund der gleichen Pflichtverletzung gesperrt wurde und nunmehr in der Begründung auf eine gleichartige Pflichtverletzung Bezug genommen wurde.
Der Händler ist zwar in der Sache unterlegen. Aber auch Amazon wird an der Entscheidung keine Freude haben. Denn das Gericht hat die marktbeherrschende Stellung der Amazon bestätigt. Das bedeutet für Amazon, dass Amazon den Begründungsumfang in der Deaktivierungsbenachrichtigung im Einzelfall genau überprüfen und ggf. nachverbessern soll.
22.07.2021, LG Hannover
Auch LG Hannover hatte im Sommer letztes Jahr zulasten von Amazon entschieden. Das Gericht bestätigt, dass Amazon vorliegend seine Begründungspflicht durch die pauschale Angabe, es liegen Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen vor, nicht erfüllt. Gemäß Artikel 4 VO (EU) 2019/1051 ist Amazon als Online-Vermittlungsdienst verpflichtet, die Gründe für getroffene Sanktionen (z.B. Kontosperrung) und – unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – auf die jeweiligen konkreten Umstände, einschließlich der Mitteilungen Dritter, die zu dieser Entscheidung führten, anzugeben. Mit der Begründung sollten Händler beurteilen können, ob sie diese Entscheidung mit Aussicht auf Erfolg anfechten könnten, was diesen mehr Möglichkeiten eröffnet, bei Bedarf wirksamen Rechtsschutz zu ersuchen. Eine Begründung ist nur ausnahmsweise nicht erforderlich, wie z.B. bei Verstoß gegen gesetzliche Verpflichtung oder wiederholte Verstöße.
Wir werden die Entwicklung in diesen Bereich auch weiter beobachten und hier darüber berichten.

